71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Zusammenveranlagung auch für Lebenspartner

Bundesrat stimmte Gesetzesänderung am 5.7.2013 zu ...mehr

Bewirtungsaufwendungen: Wieder 80 % abziehbar?

Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs auf 70 % verfassungswidrig ...mehr

Firmenwagenbesteuerung

1 %-Privatanteilsbesteuerung auch ohne faktische Privatnutzung ...mehr

Steuerliche Berücksichtigung finaler Auslandsverluste

EuGH lässt Verlustabzug im Ansässigkeitsstaat des Mutterunternehmens zu ...mehr

Bewirtungsaufwendungen: Wieder 80 % abziehbar?

Illustration

Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs auf 70 % verfassungswidrig

Bewirtungsaufwendungen

Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden können nur bis zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuer-gesetz). Diese durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingeführte Regelung hält das Finanzgericht Baden-Württemberg für verfassungswidrig und hat mit dem Vorlagebeschluss v. 26.4.2013 (10 K 2983/11) das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Verfassungswidrige Regelung

Das Finanzgericht hält zwar nicht die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung an sich für verfassungswidrig, sondern dessen Zustandekommen. Denn die Kürzung des Abzugsbetrags von vormals 80 % auf 70 % war Gegenstand der sogenannten Koch-Steinbrück-Liste, die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht formell verfassungsmäßig in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt worden war.

Fazit

Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollten Bewirtungsaufwendungen in Höhe des vor dem Haushaltsbegleitgesetz geltenden Satzes von 80 % als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein davon abweichender Steuerbescheid wäre ggf. durch Einspruch offenzuhalten.

Stand: 12. August 2013

Bild: Kablonk micro - Fotolia.com

Datenschutz
design by atikon.com
Bewirtungsaufwendungen: Wieder 80 % abziehbar?
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20