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Steuernews

Gesetz gegen illegale Beschäftigung

Milliardeneinbußen durch Sozialleistungsmissbrauch ...mehr

Kein Firmenwagen bei Minijob

BFH kippt unter Ehegatten beliebtes Steuermodell ...mehr

Reisekostenerstattungen und Progressionsvorbehalt

Ausländische Einkünfte unter dem Progressionsvorbehalt ...mehr

Urlaubsanspruch

Ein bis zum Jahresende nicht genommener Urlaub verfällt nach einer Vorschrift des Bundesurlaubsgesetzes (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) grundsätzlich. ...mehr

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abzinsungssatz

Gemäß der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden. ...mehr

Deutschland ist zweithöchstes Steuerland

Deutschlands Steuerquote ist seit dem Jahr 2005 von 19,6 % auf 22,8 % (im Jahr 2018) angestiegen. ...mehr

Gesetz gegen illegale Beschäftigung

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Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit ist angesichts der in Deutschland vorherrschenden zweithöchsten Abgabenlast sehr weit verbreitet. Nach Angaben der Bundesregierung hat der Zoll allein in den beiden vergangenen Jahren bei seinen Kontrollen Schäden in Höhe von rund € 1,8 Mrd. aufgedeckt.

Neues Gesetz

Am 20.2.2019 hat das Bundeskabinett den von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug sowie gegen Kindergeldmissbrauch beschlossen.

Geplante Maßnahmen

Ziel des Gesetzes ist in erster Linie, die zuständige Sondereinheit beim Zoll massiv zu stärken. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) soll zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal bekommen. Mit den verstärkten Kontrollen sollen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter dem Mindestlohn geschützt werden. Das Gesetz soll nicht zuletzt auch rechtstreue Unternehmen durch einen fairen Wettbewerb schützen und die Chancen von Arbeitslosen auf legale Beschäftigung erhöhen.

Stand: 28. März 2019

Bild: rh2010 - stock.adobe.com

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