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Steuernews

Steuergesetzgebung: Bundesregierung und Bundesländer im Wettlauf!

Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Länder konkurrieren gegeneinander ...mehr

Kampf gegen Steuerhinterziehung

Zahl der Selbstanzeigen steigt deutlich, BAFIN kontrolliert Bankgeschäfte in Steueroasen ...mehr

Doppelte Haushaltsführung

Eigener Hausstand auch bei gemeinsamem Haushalt mit den Eltern ...mehr

Die Informationszentrale Ausland (IZA)

Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen unterstützt Finanzbehörden bei Auslandssachverhalten ...mehr

Steuergesetzgebung: Bundesregierung und Bundesländer im Wettlauf!

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Gesetzgebung

In der aktuellen Steuergesetzgebung dreht sich derzeit alles um das Ende letzten Jahres im Vermittlungsausschuss gescheiterte Jahressteuergesetz 2013.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der vom Bundestag am 25.4.2013 angenommene Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (BT-Drucks. 17/13082) enthält u.a. eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen rückwirkend zum 1. Januar 2013 von 10 auf 8 Jahre und ab 1. Januar 2015 auf 7 Jahre. Außerdem sollen die Lohnsteuer-Freibeträge künftig 2 Jahre lang gelten.

Cash GmbH

Mit dem Gesetzentwurf soll das beliebte Schenkungsteuersparmodell der Cash GmbH erneut abgeschafft werden. Dies soll durch Einbeziehung von Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben und Geldforderungen über dem „normalen Bestand“ in das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen erfolgen.

Jahressteuergesetz 2013 der Länder

Zeitgleich haben die Bundesländer einen Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 (BT-Drucks 17/13033 v. 10.4.2013) eingebracht. Die Länder schlagen hierbei in puncto Cash GmbH in dieselbe Kerbe, jedoch unter unterschiedlichen Bedingungen. Während der Gesetzentwurf der Bundesregierung den normalen Bestand als „Durchschnitt der Bestände am Schluss der letzten 5 Wirtschaftsjahre“ definiert, wollen die Länder „Geldforderungen und andere Finanzmittel“ in den Katalog des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens aufnehmen, soweit diese „nicht betriebsnotwendig“ sind. Bei der Definition der Betriebsnotwendigkeit gehen die Länder von 10 % des gemeinen Werts des Unternehmens aus. Aus diesem Grund und weil die Länder eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nicht wollen, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung am 3.5.2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Stand: 12. Mai 2013

Bild: Pefkos - Fotolia.com

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