71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Wichtige Grundsatzentscheidungen des BFH 2012

Der BFH weist in seinem Jahresbericht auf bedeutende Entscheidungen 2012 hin. ...mehr

Rückforderungen vom Finanzamt befristet

Steuererstattungen: Keine Rückforderung mehr nach 5 Jahren ...mehr

Betriebswirtschaft: Finanzplanung für das Unternehmen

Basel III sowie die jüngsten Banken-Stresstests verlangen nach solider Finanzplanung ...mehr

Erbschaftsteuer International: Neuerungen beim Inlandserwerb

Option für unbeschränkte Steuerpflichtige ...mehr

Wichtige Grundsatzentscheidungen des BFH 2012

Illustration

Privatnutzung Firmenwagen

Zur Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens sind zwei wichtige Entscheidungen vom Bundesfinanzhof (BFH) angekündigt. In dem Verfahren VI R 26/10 wird der BFH darüber entscheiden, ob eine pauschale Versteuerung der Privatnutzung mit der 1 %-Methode auch dann zulässig ist, wenn der PKW nachweislich nicht privat genutzt worden ist. In dem Fall musste der Arbeitnehmer die Privatnutzung durch Spesenabrechnungen nachweisen. Angesichts der Tatsache des Fehlens von Spesenabrechnungen wurde angenommen, dass keine Privatnutzung stattgefunden hat. Dennoch wendete das Finanzamt die 1 %-Methode an.

Fahrtenbuch

In dem zweiten Verfahren (Az. VI R 33/10) wird sich der BFH mit der ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuches beschäftigen. Es ist die Frage zu klären, ob ein solches noch als ordnungsgemäß geführt gilt, wenn es lückenhaft ist, sich die Lücken aber durch Erläuterungen in einer Excel Datei schließen lassen. Die Führung eines Fahrtenbuches mittels Excel-Datei galt bislang nicht als ausreichend.

Betriebsveranstaltungen

Wendet der Arbeitgeber anlässlich einer Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer mehr als 110 € auf, stellen die Aufwendungen nach Ansicht der Finanzverwaltung steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der VI. Senat wird in den Verfahren (Az. VI R 79/10, VI R 93 bis 96/10) darüber zu entscheiden haben, ob die 110 €-Grenze angesichts der jüngsten Preissteigerungen noch angemessen ist. Auch zur Berechnung der Freigrenze nimmt der BFH Stellung. Strittig ist, ob hierfür die Gesamtaufwendungen durch die Anzahl der eingeladenen, angemeldeten oder tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer aufzuteilen sind.

Schenkungen zwischen Ehegatten

Überweist ein Ehegatte einen Geldbetrag auf ein gemeinsames Oder-Konto, vermutete die Finanzverwaltung bisher eine steuerpflichtige Schenkung. Diese Auffassung ist höchst umstritten. Der II. Senat des BFH wird in dem Verfahren II R 33/10 hierzu Stellung nehmen.

Stand: 12. März 2012

Bild: Philippe Ramakers - Fotolia.com

Datenschutz
design by atikon.com
Wichtige Grundsatzentscheidungen des BFH 2012
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20