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Steuernews

Wichtige Termine und steuerliche Hinweise zum Jahresende 2013

Die wichtigsten Termine und Fristen kurz vor Ende eines Steuerjahres ...mehr

Die neue Lohnsteuer-Nachschau

Wenn der Betriebsprüfer unangemeldet klingelt ...mehr

Steuerliches Reisekostenrecht 2014

Welche Regelungen ab 2014 gelten ...mehr

Neues BMF-Schreiben zur Anwendung von DBA Vorschriften

Bundesfinanzministerium schränkt Anwendung von DBA weiter ein ...mehr

Kommt die Europa-Einpersonen GmbH?

EU-Kommission will einheitliches Gesellschaftsrecht ...mehr

Schneeräumkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen?

Zu Beginn der kalten Jahreszeit müssen sich Haus- und Grundbesitzer regelmäßig um die Erledigung der Räumpflichten auf ihrem Teil des öffentlichen Gehsteigs kümmern. ...mehr

Handwerkerleistungen 2013 steuerlich geltend machen

Steuerpflichtige erhalten für Aufwendungen für Handwerkerleistungen in ihrem Privathaushalt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen. ...mehr

Vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen

Werden Lebensversicherungen vom Versicherungsnehmer vorzeitig gekündigt, erhält dieser im Regelfall einen sehr geringen Rückkaufswert vergütet. ...mehr

Wichtige Termine und steuerliche Hinweise zum Jahresende 2013

Illustration

Die wichtigsten Termine und Fristen kurz vor Ende eines Steuerjahres

Einkommen- und Lohnsteuer

Für Steuerpflichtige, die ihre Jahreserklärungen für 2012 von einem Steuerberater anfertigen lassen, besteht eine allgemeine Abgabepflicht bis 31.12.2013. Für die Einhaltung der Frist ist es notwendig, dass dem Steuerberater alle notwendigen Unterlagen so rechtzeitig vorliegen, dass die Erklärungen noch bis Jahresende erstellt werden können. Sollen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bereits im Lohnabzugsverfahren 2013 berücksichtigt werden, muss ein Antrag des Arbeitnehmers noch bis 30.11.2013 gestellt werden. Adressat des Antrags ist das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers. Anträge werden berücksichtigt, wenn die Summe der zu berücksichtigenden Freibeträge mehr als 600 € beträgt bzw. die voraussichtlichen Werbungskosten 1.000 € überschreiten. Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können bis zum 31.12.2013 eine Veranlagung für das Steuerjahr 2009 beantragen.

Kapitaleinkünfte

Bestehen mehrere Wertpapierdepots bei Banken im Inland, sollte, sofern in einem Depot für 2013 ein Nettoverlust (nach Verrechnung der Gewinne) verbleibt, die depotübergreifende Verlustverrechnung in Anspruch genommen werden. Hierzu ist bei der Bank, welche das Verlustdepot führt, bis spätestens zum 15.12.2013 eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Unter Beilage dieser Bescheinigung kann der Anleger die Verluste mit Gewinnen aus anderen Depots im Rahmen der Steuererklärung aufrechnen.

Freistellungsaufträge

Zum Jahresende 2013 sollten sämtliche erteilte Freistellungsaufträge überprüft werden. Ist nur ein Freistellungsauftrag erteilt, sollte dieser bei jener Bank erteilt werden, bei der das Depot mit den meisten Erträgen unterhalten wird. Bei mehreren Depots ist der Sparer-Pauschbetrag entsprechend aufzuteilen.

Stand: 12. Oktober 2013

Bild: AlexanderLrs - Fotolia.com

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