71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Steueranpassungsgesetz 2014

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften ...mehr

Pauschalsteuer auf Geschenke

Niedersächsisches Finanzgericht verneint Betriebsausgabenabzug ...mehr

GmbH-Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haftet (fast) immer für nicht abgeführte Lohnsteuer ...mehr

Automatischer Informationsaustausch ab 2017

Meldung von Finanzkonten und Auslandsgeldvermögen in 44 Staaten. ...mehr

Minijobber auch bar entlohnen

Niedersächsisches Finanzgericht lässt Barentlohnung zu ...mehr

Buß- und Verwarnungsgelder sind Lohn

Der Bundesfinanzhof hat in seiner Jahrzehnte langen Rechtsprechung den Tatbestand des „ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses“ geschaffen. ...mehr

Umsatzsteuerausweis bei Anzahlungs- und Endabrechnungen

Bei Rechnungsstellungen über Anzahlungen oder Abschlägen gelten grundsätzlich dieselben Pflichtbestandteile wie für normale Rechnungen. ...mehr

Dividenden ohne Abgeltungsteuer

Einige Unternehmen schütten an ihre Aktionäre steuerfreie Dividenden aus. ...mehr

Steueranpassungsgesetz 2014

Illustration

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Referentenentwurf

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.03.2014 einen Referentenentwurf für ein neues „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt. Die Gesetzesänderungen wurden insbesondere wegen des Beitritts Kroatiens zur EU notwendig. Da-rüber hinaus enthält das aus 23 Artikeln bestehende Gesetz diverse redaktionelle Anpassungen nach anderen Gesetzgebungsverfahren. Anpassungen finden sich in fast allen Steuergesetzen, einschließlich der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.

Hervorzuhebende Regelungen

Das Steueränderungsgesetz enthält u.a. die Wiedereinführung der Fifo-Methode beim Handel mit Fremdwährungsbeträgen (Änderung § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes). Fifo steht für First In First Out, das heißt die zuerst gekauften Bestände gelten als zuerst veräußert. Da-rüber hinaus wird eine Gewerbesteuerfreistellung von Einrichtungen ambulanter Rehabilitation eingeführt (§ 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes). Die §§ 52 und 52a des Einkommensteuergesetzes werden unter gleichzeitiger Straffung der Vorschriften zusammengeführt. Im Einkommensteuergesetz ändern sich die Vorschriften der §§ 3, 8, 9, 10, 37b, 40 und 41b infolge der jüngsten Reisekostenreform.

Weitere Gesetzesinitiative des Bundesrates

Fast zeitgleich mit der Einbringung des Steueränderungsgesetzes hat der Bundesrat am 14.03.2014 einen Gesetzesentwurf mit mehreren Einzelmaßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts vorgelegt. Erleichterungen soll es u.a. beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geben. Der Arbeitnehmerpauschbetrag von gegenwärtig 1.000 € soll erhöht werden. Im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Freibeträge sollen künftig eine zweijährige Gültigkeit haben. Außerdem soll es Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten geben.

Stand: 15. April 2014

Bild: angela - Fotolia.com

Datenschutz
design by atikon.com
Steueranpassungsgesetz 2014
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20