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Steuernews

Wichtige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 2011

BFH veröffentlicht Jahresbericht mit wichtigen zu erwartenden Urteilen 2011. ...mehr

Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

Bedürftigkeit einer unterhaltsberechtigten Person ist konkret nachzuweisen. ...mehr

Vereinfachung bei Übermittlung elektronischer Rechnungen

Bundesregierung strebt formelle Erleichterungen an, konnte bislang jedoch keinen entscheidenden Durchbruch erlangen. ...mehr

Zahl der Kontoabrufe erreicht Rekordstand

Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft fragten 2010 über 162.000 Konten ab. ...mehr

Wichtige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 2011

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Jahresbericht:

Anfang Januar 2011 legte der Bundesfinanzhof (BFH) seinen Jahresbericht vor. Interessant in diesem Bericht ist – wie alljährlich – der Teil E, der auf Schwerpunktentscheidungen hinweist, die im kommenden Jahr zu erwarten sind. Unter anderem stehen nach dem Bericht folgende Entscheidungen an:

Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung:

Angestellte Arbeitnehmer müssen für Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nur dann einen Sachbezug versteuern, wenn sie mehr als eine Heimfahrt wöchentlich durchführen. Selbstständig Tätige und Gewerbetreibende müssen für jede Heimfahrt mit dem Betriebs-PKW eine Entnahme nach der 1%-Regel versteuern. Der VIII. Senat wird im Verfahren VIII R 24/09 beurteilen, ob dies rechtens ist.

Umgekehrte Familienheimfahrten bei der doppelten Haushaltsführung:

Das Thema Familienheimfahrten beschäftigt auch den VI. Senat. Dieser wird in dem Verfahren VI R 15/10 prüfen müssen, ob die Kosten einer Reise des Ehegatten vom Familienwohnsitz zum Beschäftigungsort des anderen Ehegatten Werbungskosten sind.

Zinszurechnung bei GmbH-Geschäftsführer:

Legt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Gelder der Gesellschaft im eigenen Namen an und führt er die erzielten Zinsen an die Gesellschaft zurück, stellt sich die Frage, bei wem Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen sind. Dies wird der VIII. Senat zu entscheiden haben (Az. VIII R 17/09).

Anmerkung:

Betrifft einen Steuerpflichtigen ein zur Entscheidung stehender Fall selbst, kann er nur dann von einem positiven Urteil profitieren, wenn er seinen Steuerbescheid durch einen Einspruch, verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, offen hält.

Stand: 12. Februar 2011

Bild: Klaus Eppele - Fotolia

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