71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Steueranpassungsgesetz 2014

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften ...mehr

Pauschalsteuer auf Geschenke

Niedersächsisches Finanzgericht verneint Betriebsausgabenabzug ...mehr

GmbH-Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haftet (fast) immer für nicht abgeführte Lohnsteuer ...mehr

Automatischer Informationsaustausch ab 2017

Meldung von Finanzkonten und Auslandsgeldvermögen in 44 Staaten. ...mehr

Minijobber auch bar entlohnen

Niedersächsisches Finanzgericht lässt Barentlohnung zu ...mehr

Buß- und Verwarnungsgelder sind Lohn

Der Bundesfinanzhof hat in seiner Jahrzehnte langen Rechtsprechung den Tatbestand des „ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses“ geschaffen. ...mehr

Umsatzsteuerausweis bei Anzahlungs- und Endabrechnungen

Bei Rechnungsstellungen über Anzahlungen oder Abschlägen gelten grundsätzlich dieselben Pflichtbestandteile wie für normale Rechnungen. ...mehr

Dividenden ohne Abgeltungsteuer

Einige Unternehmen schütten an ihre Aktionäre steuerfreie Dividenden aus. ...mehr

Minijobber auch bar entlohnen

Illustration

Niedersächsisches Finanzgericht lässt Barentlohnung zu

Der Fall

Ein berufstätiges Ehepaar beschäftigte zur Kinderbetreuung eine Teilzeitkraft für monatlich 300 €. Die Entlohnung wurde in bar geleistet. Den Minijobber meldeten die Eheleute für das Haushaltsscheckverfahren an und entrichteten die entsprechenden Abgaben. Die Finanzverwaltung ließ den Steuerabzug mangels unbarer Zahlung bzw. Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers nicht zu.

Das Urteil

Das Niedersächsische Finanzgericht folgte der Argumentation der Finanzverwaltung nicht. Minijobber dürfen auch bar entlohnt werden. Die gesetzlichen Nachweiserfordernisse wie Erhalt einer Rechnung und unbare Zahlung gelten ausschließlich für haushaltsnahe Dienstleistungen, nicht aber für Mini-Jobs (Urt. v. 20.03.2013, 3 K 12356/12).

Revision anhängig

Das letzte Wort hat hier allerdings der Bundesfinanzhof. Er wird in dem anhängigen Revisionsverfahren entscheiden, ob eine unbare Zahlung von Kinderbetreuungskosten für den Sonderausgabenabzug Voraussetzung ist (Az: III R 63/13).

Stand: 15. April 2014

Bild: Kablonk Micro - Fotolia.com

Datenschutz
design by atikon.com
Minijobber auch bar entlohnen
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20