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Steuernews

Weihnachtsfeier: Tatsächliche Teilnehmerzahl maßgeblich

BFH-Urteil zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze ...mehr

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Bauantrag noch bis 31.12.2021 stellen ...mehr

Unterlagen, die am 31.12.2021 vernichtet werden können

Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen ...mehr

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Rechtsgrundlage, Durchführungswege, Besteuerung ...mehr

Globale Mindeststeuer kommt

OECD Steuerreform nimmt Gestalt an ...mehr

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch -  BGB). ...mehr

Bilanz 2021: Cashflow für 2021 noch verbessern

Der Cashflow ist eine in der betrieblichen Finanzplanung wichtige Kennziffer über den Mittelzufluss aus dem Umsatzprozess. ...mehr

Versteuerung von Geschäftsführer-Tantiemen

Versteuerung von Geschäftsführertantiemen nach der BFH-Rechtsprechung ...mehr

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Illustration

Sonder-AfA

Investitionen in den Mietwohnungsneubau sind steuerlich von einer besonders hohen Sonderabschreibung begünstigt. Während für gewöhnliche Mietimmobilien im Regelfall 2 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden können, können für neue Wohnungen im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den folgenden drei Jahren bis zu 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung, also insgesamt 7 %, in Anspruch genommen werden.

Stichtag 31.12.2021

Voraussetzung ist u. a., dass der Bauantrag vor dem 1.1.2022 gestellt wird bzw. noch bis 31.12.2021 mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist. Immobilieninvestoren sollten daher noch bis Monatsende ihre Bauanträge einreichen.

Stand: 27. Oktober 2021

Bild: ©ah_fotobox/stock.adobe.com

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