71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Steuerfreibeträge 2017

Höhere Freibeträge und Kinderzuschläge ...mehr

Weihnachtsgeld und Mindestlohn

Weihnachtsgeld auf Mindestlohn anrechenbar ...mehr

Erbschaftsteuerreform beschlossen

Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform ...mehr

US-Quellensteuern

Ausgeschüttete Dividenden werden im Regelfall an der Quelle, das heißt beim Unternehmen selbst endbesteuert. ...mehr

Gesetzentwurf zur Flexi-Rente

Teilrente mit Hinzuverdienst kombinierbar ...mehr

Urlaubsansprüche zum Jahreswechsel

Nicht jeder Arbeitnehmer hat 2016 seinen gesamten Jahresurlaub genommen. ...mehr

Steuerabzug für Unterhaltszahlungen

Der Abzug einer zumutbaren Belastung, wie dies bei außergewöhnlichen Belastungen im Regelfall erfolgt, ist auf den Unterhaltshöchstbetrag nicht vorgesehen. ...mehr

Aufbewahrungsfristen

Wichtige Infos zu den Aufbewahrungspflichten finden Sie hier. ...mehr

Gesetzentwurf zur Flexi-Rente

Illustration

Flexirentengesetz

Im Oktober 2016 hat der Bundestag das Flexirentengesetz beschlossen (vgl. Bundestag-Drucksache 18/9787, 18/10065, 18/10066). Ziel dieses Gesetzes ist u. a. die Verbesserung der Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst in der Zeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Hierzu soll der Hinzuverdienst stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden.

Aufbesserung der Rentenansprüche

Bezieher von vorgezogenen Vollrenten wegen Alters sollen für die Zeit, für die sie weiter arbeiten, ihren Rentenanspruch erhöhen können. Das Gesetz sieht daher vor, dass Vollrentnerinnen und Vollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bleiben. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht künftig die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Dadurch können weitere Entgeltpunkte und damit ein höherer Rentenanspruch erworben werden.

Beitragsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung

Das Gesetz will außerdem die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer attraktiver machen. So soll für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze der gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für fünf Jahre entfallen.

Stand: 29. November 2016

Bild: JPC-PROD - Fotolia.com

Datenschutz
design by atikon.com
Gesetzentwurf zur Flexi-Rente
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20