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Kinderbonus, Steuersenkungen, Vollbeschäftigung

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Digitale Lohn-Schnittstelle

Verbindliche Anwendung ab 1.1.2018 ...mehr

Betriebsausgabenabzug der Umsatzsteuer

Umsatzsteuervorauszahlungen zählen zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben ...mehr

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich 2018

Im Ergebnis führt dieser Ausgleich zu einem niedrigeren Lohnsteuereinbehalt. ...mehr

Klageerhebung über Elster

Einfache E-Mails reichen für Klagen an ein Finanzgericht nicht aus. ...mehr

Digitale Lohn-Schnittstelle

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BMF-Anwendungsschreiben

Arbeitgeber haben ab dem 1.1.2018 aufzuzeichnende lohnsteuerrelevante Daten über eine amtlich vorgeschriebene einheitliche digitale Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. Dies sieht der § 41 Abs. 1 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 2a der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vor. Details dazu sind in dem neuen Anwendungsschreiben (vom 26.5.2017, IV C 5 -S 2386/07/0005:001) veröffentlicht. Das Schreiben sieht u. a. Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten vor.

Stand: 27. Juli 2017

Bild: Warakorn - Fotolia.com

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