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Was bedeutet EBIT, EBITDA oder EBITDASO?

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Zinssatz für Steuernachzahlungen

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Rundfunkgebühr Zweitwohnung

Das BVerfG hat auch betont, dass Inhaber mehrerer Wohnungen nicht zwei- oder mehrfach mit den vollen Rundfunkgebühren belastet werden dürfen. ...mehr

Steueranrechnung ausländischer Quellensteuern

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht. ...mehr

Elektroautos als Dienstwagen

Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen. ...mehr

Was bedeutet EBIT, EBITDA oder EBITDASO?

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EBIT und Co.

In Geschäftsberichten börsennotierter Aktiengesellschaften finden sich u. a. im Regelfall Bilanzkennzahlen mit den Bezeichnungen EBIT, EBITDA oder EBITDASO. EBIT steht beispielsweise für „Earnings before Interest and Taxes“. Gemeint ist der Gewinn vor Zinsen und Steuern. EBITDA ist die Abkürzung für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“. Beim EBITDA werden neben Zinsen und Steuern außerdem die Abschreibungen herausgerechnet. Und zu guter Letzt weisen zahlreiche Kapitalgesellschaften in ihren Geschäftsberichten noch den EBITDASO aus. EBITDASO steht für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization and Stock Options“. EBITDASO entspricht also dem EBITDA, nur mit dem Unterschied, dass hier noch zusätzlich die Mitarbeiterbeteiligungen („Stock Options“) herausgerechnet werden.

Aussagekraft der Kennzahlen

Gemeinsames Element aller exemplarisch genannten EBIT-Kennzahlen ist, dass zum Ergebnis Aufwandspositionen, welche das Bilanzergebnis mindern, hinzuaddiert werden. Der Ausweis dieser Bilanzkennzahlen wird mit einer besseren zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit begründet. Besonders durch den nicht berücksichtigten Steueraufwand soll ein länderübergreifender Vergleich erleichtert werden. Die Eliminierung von Abschreibungen wird u. a. dadurch begründet, dass Abschreibungen nicht liquiditätswirksam sind.

Zinsaufwendungen und Ausschüttungsquote

Besonders das Herausrechnen von Zinsaufwendungen sollte von den Anteilseignern der betreffenden Aktiengesellschaft kritisch betrachtet werden. So stellt die EBIT-Kennzahl keinesfalls das für Ausschüttungen zur Verfügung stehende Ergebnis dar. Denn der Zinsaufwand findet hier keine Berücksichtigung. Der Zinsaufwand führt jedoch regelmäßig zu Liquiditätsabflüssen. Die Aufnahme von verzinslichem Fremdkapital stellt eine ganz normale unternehmerische Entscheidung dar und ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht zur Maximierung der Eigenkapitalrendite sogar geboten. EBIT, EBITDA und EBITDASO stellen zwar geeignete Messgrößen dar, um internationale Unternehmen unabhängig von nationalen Steuergesetzen und Rechnungslegungen vergleichen und beurteilen zu können. Alle Positionen, die im EBIT oder EBITDA herausgerechnet werden, sind jedoch typische Aufwendungen einer unternehmerischen Tätigkeit. Die tatsächlichen Ergebnisse des betreffenden Unternehmens sind daher stets niedriger.

Stand: 27. August 2018

Bild: StockEU - stock.adobe.com

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