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Steuernews

Fiskus darf hohe Zinsen weiter kassieren

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Fondsgebundene Lebensversicherungsanlagen

BFH billigt Abzug von Veräußerungsverlusten ...mehr

Persönliche Steuerfreibeträge in internationalen Erbfällen

Neuregelung durch Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz ...mehr

Arbeitszimmer bei mehreren Einkünften

Keine Aufteilung des Höchstbetrages ...mehr

Hunde-Gassiservice

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt. ...mehr

Umsatzsteuer bei Anzahlungsrechnungen

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bei Besteuerung nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. ...mehr

Erbschaftsteuer-Statistik 2016

Vermögen in Höhe von € 108,8 Mrd. haben die deutschen Finanzämter im vergangenen Jahr 2016 aus Erbschaften und Schenkungen veranlagt. ...mehr

Arbeitszimmer bei mehreren Einkünften

Illustration

Sachverhalt

Im Streitfall machte ein in Vollzeit arbeitender Angestellter, der nebenbei noch Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit bezieht (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) den vollen Höchstbetrag von € 1.250,00 als Betriebsausgabe geltend. Das Finanzamt erkannte nur einen Teilbetrag von € 625,00 an. 

Entscheidung des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) ließ hingegen den Steuerabzug für den vollen Höchstbetrag zu (Urteil vom 25.4.2017, III R 52/13.). Der Höchstbetrag ist nach Ansicht des BFH nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen aufzuteilen, wenn das Arbeitszimmer für die Erzielung von Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten genutzt wird.

Stand: 26. September 2017

Bild: lenets_tan - Fotolia.com

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