71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Lohnsteuer-Freibeträge fristgemäß beantragen und Gehaltsvereinbarungen treffen

Wichtige Termine zum Jahresende für Arbeitnehmer und GmbH-Geschäftsführer ...mehr

Lückenlose Arbeitszeit-Dokumentation ab 2015

Wichtige Änderungen nach dem Mindestlohngesetz ...mehr

Neue Größenklassen für Kapitalgesellschaften

Bundesjustizministerium präsentiert Referentenentwurf ...mehr

Abfindungszahlungen aus Frankreich

Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland wohnhaft war, jedoch in Frankreich arbeitete, erhielt von seinem französischen Arbeitgeber eine Abfindung. ...mehr

Sachbezugswerte 2015

Neue Steuerwerte für Sachleistungen an Arbeitnehmer ...mehr

Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern

Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl. Entwurf vom 22.05.2014). ...mehr

Steuerfalle unverzinsliches Gesellschafterdarlehen

Darlehen, die an die GmbH unverzinslich geleistet werden, müssen mit 5,5 % abgezinst werden, sofern die Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt. ...mehr

Steuerbescheid vom Computer

Derzeit werden Programme entwickelt, die in der Lage sind, fehlerhafte oder falsche Angaben zu erkennen. ...mehr

Sachbezugswerte 2015

Illustration

Neue Steuerwerte für Sachleistungen an Arbeitnehmer

Sachbezüge

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen auch Sachbezüge. Diese sind mit den sogenannten Sachbezugswerten zu erfassen und zu besteuern.

Verordnung 2015

Nach dem Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 04.08.2014 sollen ab dem 01.01.2015 voraussichtlich folgende Sachbezugswerte gelten:

  • für ein Frühstück: monatlich 49 € bzw. 1,63 € täglich
  • für ein Mittag- oder Abendessen: monatlich 90 € bzw. 3,00 € täglich
  • für die Vollverpflegung: monatlich 229 €

Für eine vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Unterkunft gilt ab 2015 ein Sachbezugswert von monatlich 223 € (2014: 221 €). Ist der Pauschalwert im Einzelfall nicht zutreffend und ist es unbillig, den Wert der Unterkunft mit diesem Pauschalpreis zu bestimmen, kann alternativ der ortsübliche Mietpreis zugrunde gelegt werden. Kann dieser nur mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten festgestellt werden, kann die Unterkunft auch mit einem Pauschalpreis von 3,92 € pro Quadratmeter bei normaler Ausstattung bzw. von 3,20 € je Quadratmeter bei einfacher Ausstattung bewertet werden.

Stand: 31. Oktober 2014

Bild: sakkmesterke - Fotolia.com

Datenschutz
design by atikon.com
Sachbezugswerte 2015
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20