71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Erneuter Anlauf gegen die „Cash-GmbH“

Schenkungsteuer-Sparmodell wird endgültig geschlossen. ...mehr

Garagenkosten

BFH billigt Werbungskostenabzug für PKW-Stellplatz. ...mehr

Gelangensbestätigung kommt

Bundesrat stimmt Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung zu. ...mehr

Rückerstattung ausländischer Quellensteuern

Anleger erhalten Quellensteuern anteilig zurück. ...mehr

Rückerstattung ausländischer Quellensteuern

Illustration

Quellensteuern

Bezieht ein Kapitalanleger Dividenden von einer ausländischen Kapitalgesellschaft, wird ihm im Regelfall die dortige Quellensteuer gleich einbehalten. Die deutschen depotführenden Banken rechnen ausländische Quellensteuern nur insoweit auf die Abgeltungsteuer an, als diese nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar ist.

Online-Rückerstattungsverfahren

Der nicht anrechenbare Teil muss vom Kapitalanleger zurückverlangt werden. Das hierzu notwendige Rückerstattungsverfahren erledigt im Regelfall der Steuerberater oder auch die betreffende ausländische Bank. Doch auch ein Selbstantrag ist möglich. Hierzu stellt das Bundeszentralamt für Steuern unter www.steuerliches-info-center.de eine Vielzahl von Erstattungsformularen bereit.

Benötigte Daten

Die zum Ausfüllen der Formulare notwendigen Daten befinden sich auf den Erträgnisaufstellungen der Bank. Die wesentlichen Daten sind der Name und Adresse des Empfängers, der Name und die ISIN-Nummer der Aktie, die Stückanzahl, die Dividende je Aktie sowie der Zahltag. Darüber hinaus ist die abzurechnende Stelle der Dividenden anzugeben. Wichtig ist auch das Kaufdatum der Aktie. Bei mehreren Käufen ist immer das letzte Datum vor der Dividendenabrechnung zu verwenden.

Antragsfristen

Für die Rückerstattung sind bestimmte Antrags- bzw. Verjährungsfristen zu beachten. Im Regelfall gilt eine Antragsfrist von 3 Jahren.

Stand: 12. April 2013

Bild: Th.Eisert - Fotolia.com

Datenschutz
design by atikon.com
Rückerstattung ausländischer Quellensteuern
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20