71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Rechnungsnummern beim Einnahmen-Überschuss-Rechner

Aktuelles Urteil Finanzgericht Köln ...mehr

Jubiläumswochenende: Aufwendungen als Betriebsausgabe

Fiskus an Veranstaltungskosten beteiligen ...mehr

Schenkungsteuerfalle GmbH-Zahlung

Neue BFH-Urteile zu überhöhten Zuwendungen ...mehr

Britische „Ltd“ nach dem Brexit

„Limited“ gelöscht, deutsche Steuerpflicht bleibt ...mehr

Fördermittel für BWL-Beratung

Förderung unternehmerischen Know-hows ...mehr

Abgabefristen Steuererklärung 2017

Grundsätzlich gilt: Erklärungen sind bis zum 31.5.2018 bei den Finanzämtern einzureichen. ...mehr

Jahresabschluss 2017

Nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches sind für die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich. ...mehr

Glatteistest

Ein Arbeitnehmer wollte morgens mit seinem Auto zur Arbeit fahren. ...mehr

Abgabefristen Steuererklärung 2017

Illustration

Gleichlautende Erlasse

Die Finanzverwaltung hat mit gleichlautenden Erlassen vom 2.1.2018 S 0320/56 die verbindlichen Abgabetermine bekannt gegeben für die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Zusammenhang mit ausländischen Zwischengesellschaften. Grundsätzlich gilt: Erklärungen sind bis zum 31.5.2018 bei den Finanzämtern einzureichen.

Fristverlängerungen

Sofern die Steuererklärungen durch Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften usw. angefertigt werden, gilt der 31.12.2018 als letztmöglicher Abgabetermin. Mit begründeten Einzelanträgen kann das Finanzamt die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis maximal zum 28.2.2019 verlängern.

Individuelle Fristen

Die Finanzämter können unabhängig davon Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anfordern. Steuerpflichtige müssen insbesondere dann mit einer früheren Aufforderung rechnen, wenn Steuererklärungen in der Vergangenheit stets verspätet oder nicht abgegeben wurden oder wenn aus der letzten Steuererklärung eine hohe Abschlusszahlung fällig war oder hohe Abschlusszahlungen erwartet werden. Weitere Gründe können sein, dass für Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind oder wenn die Arbeitslage der Finanzämter es erfordert.

Stand: 26. Februar 2018

Bild: Osterland - Fotolia.com

Datenschutz
design by atikon.com
Abgabefristen Steuererklärung 2017
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20