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Steuernews

Verzinsung von Steuernachforderungen

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Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer

Neue Baupreisindizes für das Sachwertverfahren ...mehr

Entwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Neue Ermittlung des CO2-Ausstoßes ...mehr

Privatnutzung eines ausländischen Betriebs-Kfz

Was tun, wenn es für das betreffende Fahrzeug keinen inländischen Listenpreis gibt? ...mehr

Immobilienvermögen clever verschenken

Die Zehnjahresfrist ist nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs rückwärts zu berechnen und der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen. ...mehr

Dividendenzahlungen nach der Hauptversammlung

Auch 2017 schütten die börsennotierten Aktiengesellschaften satte Dividendenzahlungen an ihre Anteilseigner aus. ...mehr

Entwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes

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Neue Messmethoden

Anlass für die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist eine von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelte Testprozedur zur Ermittlung von Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (sogenannte WLTP-Methode). Mit dieser neuen Methode sollen zukünftig realitätsnähere CO2-Emissionswerte ermittelt werden können.

Maßgebliche CO2-Werte

Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit 2009 neben dem Hubraum nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Werten gemäß sogenanntem NEFZ-Verfahren bestimmt. Für ab dem 1.9.2018 erstmals zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge soll der nach der WLTP-Methode ermittelte CO2-Wert für die Steuerfestsetzung zwingend vorgeschrieben werden.

Stand: 27. Februar 2017

Bild: NAN - Fotolia.com

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