71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Hundertprozentige Fehlerquote bei Steuererklärungen

Bundesrechnungshof mahnt in seinem Bericht Vereinfachung des Steuerrechts an ...mehr

Ermittlungen in Erb- und Schenkungsfällen

Verwaltungsanweisung aus dem Finanzministerium Baden-Württemberg ...mehr

Doppelte Haushaltsführung

Finanzielle Beteiligung an Kosten des Haushalts und Meldung als Erstwohnsitz nicht zwingend erforderlich ...mehr

Einlagensicherungsfonds der Banken senkt Sicherungsgrenzen

Abschmelzung der Sicherungsgrenzen von 30 auf 8,75 Prozent bis 2025 ...mehr

Einlagensicherungsfonds der Banken senkt Sicherungsgrenzen

Illustration

Einlagensicherungsfonds:

Vom Bundesverband deutscher Banken wird ein Einlagensicherungsfonds betrieben, der die Guthaben von Kunden privater Banken schützen soll. Der Sicherungsfonds steht im Pleitefall ein für Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe der betreffenden Pleitebank. Nicht gedeckt sind hingegen Verbindlichkeiten aus Papieren wie Inhaberschuldverschreibungen oder Inhabereinlagenzertifikate.

Anpassung:

Der Sicherungsfonds hat zum 1.1.2012 sein Statut angepasst und darin u.a. die Sicherungsgrenzen gesenkt. Die Sicherungsgrenze von bisher 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank gilt danach nur noch bis 31.12.2014. Danach folgt eine Abstufung auf 20 % bis 31.12.2019 sowie auf 15 % bis zum 31.12.2024. Ab dem 1.1.2025 sichert der Fonds nur noch 8,75 % des haftenden Eigenkapitals ab.

Zum Vergleich:

Der gesetzliche Einlagenschutz in der EU beträgt seit Dezember 2010 nur 100.000 EUR.

Sicherungsgrenzen abfragen:

Kunden deutscher Privatbanken können über das Anfrageformular der Website des Bankenverbandes (www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/einlagensicherung/abfrage) die jeweilige Sicherungsgrenze ihrer Bank abfragen. Hierzu ist das auf der Online-Seite erscheinende Formblatt auszufüllen und abzuschicken. Der Verband leitet die Anfrage an die jeweilige Bank weiter. Antworten erfolgen innerhalb eines Bankarbeitstages.

Stand: 12. Februar 2012

Bild: Daniel Fuhr - Fotolia.com

Datenschutz
design by atikon.com
Einlagensicherungsfonds der Banken senkt Sicherungsgrenzen
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20