71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Neue Hilfen für Gastronomen und für Beschäftigte in Kurzarbeit ...mehr

Betriebsprüfungen in Corona-Zeiten

BMF beantwortet offene Fragen ...mehr

Abgabefristen in der Corona-Krise

Finanzverwaltungen gewähren Fristverlängerungen ...mehr

Doppelbesteuerung der Renten

Musterverfahren FG Saarland ...mehr

Zuwendungen an Geschäftspartner während der Corona-Krise

Billigkeitsregelungen der Finanzverwaltung ...mehr

Spenden während der Corona-Krise

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. ...mehr

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen. ...mehr

Zuwendungen an Geschäftspartner während der Corona-Krise

Illustration

Direkte Zuwendungen an Geschäftspartner

Viele Unternehmer tragen sich derzeit mit dem Gedanken, einem oder mehreren Geschäftspartnern, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind, mit entsprechenden Geldzuwendungen „Überwasser“ zu halten. Die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs eines wichtigen Vertragspartners liegt dabei im Regelfall auch im eigenen Interesse des Gebers. Die Finanzverwaltung lässt für Corona-bedingte direkte Zuwendungen den vollen Betriebsausgabenabzug zu. Die ansonsten geltende Regelung, dass „Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind“, den Gewinn nicht mindern dürfen, ist für solche Zuwendungen „aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden“ (BMF-Schreiben vom 9.4.2020 IV C 4 -S 2223/19/10003 :003).

Sponsoring

Neben direkten Zuwendungen bietet sich als Unterstützung die Möglichkeit des Sponsorings an. Die ertragsteuerliche Behandlung von Sponsoringausgaben wurde im Erlass (BMF-Schreiben) vom 18.02.1998 - IV B 2 - S 2144 - 40/98 IV B 7 - S 0183 - 62/98 (BStBl. 1998 I 212) geregelt. Das BMF nimmt in dem aktuellen Schreiben auf diesen Erlass Bezug. Sponsoringaufwendungen sind danach Betriebsausgaben, wenn der Sponsor für sein Unternehmen wirtschaftliche Vorteile erstrebt, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können.

Sachzuwendungen

Ebenso lässt die Finanzverwaltung den vollen Betriebsausgabenabzug für Sachzuwendungen aus einem inländischen Betriebsvermögen an „unmittelbar und nicht unerheblich geschädigte oder mit der Bewältigung der Corona-Krise befasste Unternehmen und Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser)“ zu. Beispiel: Ein Unternehmen spendet Atemschutzmasken. Die Aufwendungen stellen Betriebsausgaben im vollen Umfang dar.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: wladimir1804 - stock.adobe.com

Datenschutz
design by atikon.com
Zuwendungen an Geschäftspartner während der Corona-Krise
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20