71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | T +43 7031 239788 | F +43 7031 239787
Ausgabe:

Steuernews

Mindestlohn ab 1.7.2021

Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung ...mehr

Fahrtenbuch versus Pauschalbesteuerung bei E-Autos

Ein-Prozent-Regel und Steuervorteile für Elektro-PKW ...mehr

Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen. ...mehr

Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Zeitlich unbefristete Antragstellung ...mehr

Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020

Verlängerung der Abgabefristen ...mehr

Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020

Illustration

Verlängerung der Abgabefristen

Angesichts der hohen Zusatzbelastungen durch die Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 verlängert. Die Abgabefrist für nicht beratene Steuerpflichtige (sogenannte „Selbstabgeber“) wird um drei Monate verlängert und endet anstelle des 31.7.2021 nun erst am 31.10.2021. Für durch Steuerberater angefertigte und abgegebene Einkommensteuererklärungen 2020 räumt die Finanzverwaltung ebenfalls eine Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate ein. Abgabetermin ist hier anstelle des 28.2.2022 nunmehr der 31.5.2022. Bis zu diesen Terminen wird kein Verspätungszuschlag erhoben und es fallen auch keine Zinsen auf die Steuernachforderungen an.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: rogerphoto - stock.adobe.com

Datenschutz
design by atikon.com
Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020
Logo Ulrich Morell StB 71032 Böblingen | Murkenbachweg 70/1 | Deutschland Work TWork+49 (0)7031 239788 | FFax+49 (0)7031 239787 | M
design by atikon.com Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20