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Steuernews

Immobilienabschreibungen ab 2023

Abschreibungssätze für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Immobilien auf 3 % erhöht ...mehr

Bürgergeld ab 2023

Was das neue Bürgergeld Arbeitssuchenden bringt ...mehr

Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2023

Anpassung der Grundstücksbewertungsverfahren an die Immobilienwertermittlungsverordnung ...mehr

Auslandspauschalen 2023

Die Finanzverwaltung hat für 2023 neue Auslandspauschalen veröffentlicht ...mehr

Steuerpflicht der Gas-/Wärmepreisbremse

Besteuerung der Energiehilfen neu geregelt ...mehr

Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwertes

Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts bei Erwerb von Immobilienvermögen ...mehr

Steuerermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen

Seit Jahresbeginn keine Steuerförderung für Gasheizungen ...mehr

CO2-Steuer

Vermieter müssen sich ab dem Jahr 2023 an der CO2-Steuer beteiligen ...mehr

Steuerermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen

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Energetische Sanierungen

Die Vorschrift des § 35c Einkommensteuergesetz/EStG regelt eine in Form einer Steuererstattung auf Antrag progressionsunabhängige Förderung von Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Für geförderte Aufwendungen können Steuererstattungen in Anspruch genommen werden in Höhe von je 7 % der Aufwendungen, höchstens je € 14.000,00 im Kalenderjahr der Sanierungsmaßnahme und im darauffolgenden Kalenderjahr. Im der Sanierungsmaßnahme folgenden dritten Jahr mindert sich die Einkommensteuer um 6 % der Aufwendungen bzw. maximal € 12.000,00.

Änderung der Verordnung

Der Bundesrat hat zum Ende des vergangenen Jahres der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung zugestimmt. Zu den wesentlichen Änderungen zählte die Einstellung der Förderung für gasbetriebene Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybrid-Heizungen. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an Gebäude- und Wärmenetze an die entsprechenden Förderbedingungen angepasst. Die übrigen im Gesetz genannten energetischen Maßnahmen, insbesondere die Energieberatung, gelten unverändert.

Stand: 27. Januar 2023

Bild: ink drop - stock.adobe.com

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