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Steuernews

Anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof 2014

Mit welchen Entscheidungen 2014 gerechnet werden kann ...mehr

Erbschaftsteuer: Vorläufiger Rechtsschutz

Wann der Fiskus die Erbschaftsteuer nicht eintreiben darf ...mehr

Gewinnausschüttungen bei der GmbH

Gestaltungsmöglichkeiten bei Dividendenausschüttung ...mehr

Hinzurechnungsbesteuerung

Die „Controlled Foreign Company Rule“ im deutschen Außensteuerrecht ...mehr

Auch Grünfläche kann ein Spekulationsobjekt sein

Steuerpflichtige Veräußerung eines Gartengrundstücks ...mehr

Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung

Voranmeldungszeitraum für die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer ist im Regelfall der Kalendermonat. ...mehr

Die Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung

Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, werden die Einkünfte der einzelnen Ehegatten getrennt ermittelt. ...mehr

Standard-Mehrwertsteuer-erklärung geplant

Im vergangenen Jahres hat sich die EU-Kommission für die Einführung einer Standard-Mehrwertsteuererklärung für alle EU-Staaten ausgesprochen. ...mehr

Auch Grünfläche kann ein Spekulationsobjekt sein

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Steuerpflichtige Veräußerung eines Gartengrundstücks

Immobilienveräußerungen

Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien unterliegen der Steuerpflicht als privates Veräußerungsgeschäft, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Davon ausgenommen sind für eigene Wohnzwecke genutzte Immobilien.

Der Fall

Ein Hausbesitzer hat ein bislang als Garten genutztes und lediglich mit einem Gartenpavillon bebautes Nachbargrundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Veräußerung der Steuerpflicht unterliegt (BFH v. 25.05.2011, IX R 48/10).

Begründung

Der Gesetzgeber hat zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien aus der Spekulationssteuer genommen, um arbeitsbedingte Umzüge nicht zu erschweren. Eine solche Situation liegt bei Veräußerung eines Nachbargrundstücks bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Wohnung nicht vor. Im Übrigen fallen nur solche Grundstücksflächen unter das Steuerprivileg, die zur eigengenutzten Immobilie gehören.

Stand: 12. Januar 2014

Bild: coldwaterman - Fotolia.com

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