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Steuernews

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. ...mehr

Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen

Weitreichende Änderungen im Zivilrecht ...mehr

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Schreiben Spitzenverband der GKV ...mehr

Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise

Finanzämter helfen mit Steuerstundungen ...mehr

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden. ...mehr

Grundrente ab 2021

Gesetzentwurf der Bundesregierung ...mehr

ElsterFormular nur noch bis Jahresende

Einstellung der Website zum Jahresende ...mehr

Kleinbetragsrentenabfindung

Anpassung des BMF-Schreibens ...mehr

Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung

Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020 ...mehr

Vorabpauschale Basiszins 2020

Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. ...mehr

Durchschnittswerte zählen nicht!

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ...mehr

Mietpreisbremse

Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. ...mehr

Durchschnittswerte zählen nicht!

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Bewertungsverfahren

Für die Ermittlung der Steuerwerte für vererbte oder verschenkte Immobilien gibt es drei Bewertungsverfahren: das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Vergleichswertverfahren. Letzteres wendet die Finanzverwaltung nach Möglichkeit an, da dieses im Regelfall zum Höchstwert führt. Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus Kaufpreisen abgeleitet. Hierzu sieht das Gesetz vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vor, welche in den jeweils jährlich veröffentlichten Immobilienmarktberichten enthalten sind.

Anforderungen an Vergleichsfaktoren

Die von der Finanzverwaltung verwendeten Vergleichswerte sollten allerdings nicht in jedem Fall hingenommen werden. Das Finanzgericht (FG) Köln hat beispielsweise von der Finanzverwaltung verwendete Kaufpreismittelwerte für Wohnflächen zurückgewiesen, welche ohne Unterscheidung zwischen mittlerer und guter Wohnlage und ohne differenzierte Baujahresspannen ermittelt wurden (Beschluss v. 11.04.2019 - 4 V 405/19 EFG 2019 S. 1258 Nr. 15). Im Streitfall hatte das Finanzamt bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens unter Verwendung der mangelhaften Vergleichsfaktoren einen fast doppelt so hohen Grundstückswert errechnet als der Steuerpflichtige bei Anwendung des Sachwertverfahrens unter Anwendung der zutreffenden Bodenrichtwerte (€ 312.420,00 gegenüber € 173.053,00).

Fazit

Die gegen den Feststellungsbescheid gerichtete Klage hatte Erfolg. Steuerpflichtige sollten ganz genau hinsehen und entsprechende Feststellungsbescheide prüfen lassen, wenn die Finanzbehörde vom Gutachterausschuss ermittelte Durchschnittskaufpreise (Kaufpreismittel) ohne Berücksichtigung unterschiedlicher wertbeeinflussender Grundstücksmerkmale verwendet.

Stand: 30. März 2020

Bild: sakkmesterke - stock.adobe.com

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