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Steuerumgehungs-Bekämpfungsgesetz

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Firmenwagen und Zuzahlung des Arbeitnehmers

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Das Ertragswertverfahren

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Aufspürung von ausländischem Erbvermögen

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Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

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Elektronische Kontoauszüge, Rechnungen und Lieferscheine

Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug. ...mehr

Übertragung von Unternehmensvermögen

Der bisherige Abzugsbetrag von € 150.000,00 wurde beibehalten. ...mehr

Abschaffung der Abgeltungsteuer

2016 startete das Bundesland Brandenburg eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer. ...mehr

Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

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Höchstbetrag pro Nutzer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich im Regelfall nur bis zu € 1.250,00 im Kalenderjahr steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass dieser Höchstbetrag personenbezogen zu verstehen ist. Nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Arbeitszimmer, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen (BFH vom 15.12.2016, VI R 86/13).

Stand: 29. März 2017

Bild: Aikon - Fotolia.com

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